Promotions- oder Habilitationsstipendien in Hildesheim
Bewerbungsschluss für die Barbara-Schadeberg-Stipendien: 24. Juni 2022
Am Institut für Evangelische Theologie werden zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses zwei Barbara-Schadeberg-Promotions- oder Habilitationsstipendien mit einer Laufzeit von 3 Jahren ausgeschrieben. Verlängerungen sind auf Antrag möglich.
Die Promotions- oder Habilitationsvorhaben sollen sich auf religionspädagogische oder pädagogische Fragestellungen zu religiöser Bildung und Erziehung aus evangelischer Perspektive – möglichst in Zusammenhang mit Theorie und Praxis evangelischer Schulen – beziehen und können sowohl empirisch als auch hermeneutisch angelegt sein.
Voraussetzung für die Gewährung eines Barbara-Schadeberg-Promotionsstipendiums ist ein überdurchschnittlicher Studienabschluss bzw. für die Gewährung eines Barbara-Schadeberg-Habilitationsstipendiums eine herausragende Promotion, die mit mindestens magna cum laude abgeschlossen wurde.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden kontinuierlich von einem vierköpfigen externen wissenschaftlichen Beirat ausgewiesener Expertinnen und Experten für das evangelische Schulwesen beraten und haben Zugang zu allen nachwuchsfördernden Einrichtungen der Universität Hildesheim, insbesondere zum Graduiertenzentrum (https://www.uni-hildesheim.de/graduiertenzentrum) und zum Promotionskolleg Unterrichtsforschung
(https://www.uni-hildesheim.de/celeb/forschung-und-wissenschaftlicher-nachwuchs/nachwuchsfoerderung/promotionskolleg-unterrichtsforschung/#c39798/).
Ziel der Stipendien ist die Promotion oder die Habilitation möglichst am Fachbereich 1 Erziehungs- und Sozialwissenschaften der Universität Hildesheim. Es kann aber auch ein Promotions- oder Habilitationsvorhaben an einer anderen Universität gefördert werden. Der Stipendienbetrag liegt bei einer mit den DFG-Promotionsstipendien vergleichbaren Höhe pro Monat. Auf Antrag können Familienzuschläge, Reisekostenübernahme und Forschungspauschalen gewährt werden. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten schließen einen Vertrag und im Falle eines Promotionsstipendiums zusätzlich eine Betreuungsvereinbarung.
Das Stipendium ist keine Vergütung i. S. d. § 611 Abs. 1 BGB und kein Arbeitsentgelt i. S. d. § 14 SGB IV. Es dient lediglich zur Sicherung des Lebensunterhalts während des Promotions- bzw. Habilitationsvorhabens der Stipendiatinnen und Stipendiaten. Die Durchführung des Promotions- bzw. Habilitationsvorhabens erfolgt weisungsfrei und ist mit keiner Lehrverpflichtung verbunden.
Zur Bewerbung gehören folgende Unterlagen
- Motivationsschreiben
- Lebenslauf mit detaillierter Darstellung des wissenschaftlichen Werdegangs
- Zeugnisse
- Exposé von max. zehn Seiten, welches das Thema in den Forschungszusammenhang einordnet, die zentralen Fragestellungen und die Untersuchungsmethodik skizziert sowie einen Zeitplan und ein Arbeitsprogramm umfasst.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an den geschäftsführenden Direktor des Instituts für Evangelische Theologie, Prof. Dr. theol. habil. Martin Schreiner.
Die Bewerbung ist spätestens bis zum 24. Juni 2022 zu richten an: martin.schreiner@uni-hildesheim.de