Rückblick auf zwei „beflügelte“ Jahre Promotionsförderung
Mein Promotionsprojekt „Religionslehrkräfte und Konfessionslosigkeit. Qualitativ-empirische Einblicke und religionspädagogische Perspektiven“, in dem ich der Frage nachgehe, welche Einstellungen Religionslehrkräfte an evangelischen und staatlichen Schulen zu Konfessionslosigkeit haben und welche religionsdidaktischen Vorstellungen sie hiermit verknüpfen, wurde in den vergangenen zwei Jahren durch ein Stipendium der Barbara-Schadeberg-Stiftung gefördert.
Voller Dankbarkeit blicke ich auf die letzten beiden Jahre zurück – noch sehr lebhaft erinnere ich mich an die Erleichterung und Freude, als ich die Stipendienzusage erhielt, weil ich mir daher weder finanzielle Sorgen mehr zu machen brauchte noch befürchten musste, zu wenig fachlich-ideellen Input zu meiner Thematik zu erhalten. Rückblickend muss ich auch sagen, dass mir zu diesem Zeitpunkt allerdings noch gar nicht so wirklich bewusst war, welche Optionen und Chancen mit diesem Stipendium tatsächlich verbunden waren: Durch das Stiftungsnetzwerk und den Veranstaltungsreichtum boten sich zahlreiche Gelegenheiten, sich nicht nur vom Potential des evangelischen Schulwesens überzeugen zu lassen, sondern mein Projekt in versierter Runde diskutieren, von den Rückmeldungen profitieren und dabei wertvolle Kontakte zu anderen Wissenschaftler*innen und Wegbegleiter*innen knüpfen zu können. Besonders gerne denke ich an die beiden Kloster-Wochenenden in Drübeck zurück, wo ich die anderen Stipendiatinnen und viele weitere, denen das evangelische Schulwesen ebenfalls am Herzen liegt, kennenlernen durfte und so erstmals das Gefühl hatte, in der religionspädagogischen Forschungswelt ankommen zu können. Für mich steht fest: Die Stiftung konnte ihrem Motto, „zu fördern und zu beflügeln“, auf jeden Fall gerecht werden – ganz herzlichen Dank dafür!
Die Barbara-Schadeberg-Stiftung hat im Rahmen einer bundesweiten Ausschreibung 2022 drei Barbara-Schadeberg-Promotionsstipendien zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses mit einer Laufzeit von 3 Jahren vergeben.
Folgende Promovendinnen werden aktuell gefördert:
Sophia Schupelius (Betreuer: Prof. Dr. Henrik Simojoki, Humboldt Universität Berlin)
Mascha Thürsam (Betreuer: Prof. Dr. Martin Schreiner, Universität Hildesheim)
Daniela Zahneisen (Betreuerin: Prof. Dr. Susanne Schwarz, Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau)
Promotions- oder Habilitationsstipendien in Hildesheim
Bewerbungsschluss für die Barbara-Schadeberg-Stipendien: 24. Juni 2022
Am Institut für Evangelische Theologie werden zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses zwei Barbara-Schadeberg-Promotions- oder Habilitationsstipendien mit einer Laufzeit von 3 Jahren ausgeschrieben. Verlängerungen sind auf Antrag möglich.
Die Promotions- oder Habilitationsvorhaben sollen sich auf religionspädagogische oder pädagogische Fragestellungen zu religiöser Bildung und Erziehung aus evangelischer Perspektive – möglichst in Zusammenhang mit Theorie und Praxis evangelischer Schulen – beziehen und können sowohl empirisch als auch hermeneutisch angelegt sein.
Voraussetzung für die Gewährung eines Barbara-Schadeberg-Promotionsstipendiums ist ein überdurchschnittlicher Studienabschluss bzw. für die Gewährung eines Barbara-Schadeberg-Habilitationsstipendiums eine herausragende Promotion, die mit mindestens magna cum laude abgeschlossen wurde.
Ziel der Stipendien ist die Promotion oder die Habilitation möglichst am Fachbereich 1 Erziehungs- und Sozialwissenschaften der Universität Hildesheim. Es kann aber auch ein Promotions- oder Habilitationsvorhaben an einer anderen Universität gefördert werden. Der Stipendienbetrag liegt bei einer mit den DFG-Promotionsstipendien vergleichbaren Höhe pro Monat. Auf Antrag können Familienzuschläge, Reisekostenübernahme und Forschungspauschalen gewährt werden. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten schließen einen Vertrag und im Falle eines Promotionsstipendiums zusätzlich eine Betreuungsvereinbarung. Das Stipendium ist keine Vergütung i. S. d. § 611 Abs. 1 BGB und kein Arbeitsentgelt i. S. d. § 14 SGB IV. Es dient lediglich zur Sicherung des Lebensunterhalts während des Promotions- bzw. Habilitationsvorhabens der Stipendiatinnen und Stipendiaten. Die Durchführung des Promotions- bzw. Habilitationsvorhabens erfolgt weisungsfrei und ist mit keiner Lehrverpflichtung verbunden.
Zur Bewerbung gehören folgende Unterlagen
Motivationsschreiben
Lebenslauf mit detaillierter Darstellung des wissenschaftlichen Werdegangs
Zeugnisse
Exposé von max. zehn Seiten, welches das Thema in den Forschungszusammenhang einordnet, die zentralen Fragestellungen und die Untersuchungsmethodik skizziert sowie einen Zeitplan und ein Arbeitsprogramm umfasst.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an den geschäftsführenden Direktor des Instituts für Evangelische Theologie, Prof. Dr. theol. habil. Martin Schreiner.
Die Bewerbung ist spätestens bis zum 24. Juni 2022 zu richten an: martin.schreiner@uni-hildesheim.de